*Neueinlage-Verzinsung: Zinssatz für Neueinlagen im Aktionszeitraum von 13.3.2024 bis 11.10.2024. Mit dem Zinssatz für Neueinlagen wird ausschließlich der Betrag der Neueinlage verzinst (siehe Beispiel unten). Ab 12.10.2024 wird die Neueinlage wie das sonstige Guthaben mit dem vereinbarten Grundzinssatz in Höhe von 0,01% verzinst.
Als Neueinlagen sind Überweisungen zu verstehen, die zwischen 13.03.2024 und 15.05.2024 auf Ihrem easy zinsmax einlangen und dazu führen, dass der Einlagenstand vom 12. März 2024 überschritten wird. Überweisungen von Konten bei der BAWAG Group gelten nicht als Neueinlagen. Das betrifft Konten bei der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft, der easybank (eine Marke der BAWAG) und der SÜDWESTBANK – BAWAG AG Niederlassung Deutschland.
Abbuchungen von Ihrem easy zinsmax zwischen 13.03.2024 und 11.10.2024 verringern zuerst die befristet höher verzinste Neueinlage.
**Der Anfangszinssatz wird von der Bank von 4.5.2023 bis 11.10.2024 gezahlt. Er beträgt bei einem Guthaben
bis 150.000,00 Euro | 0,50% p.a. |
ab 150.000,01 Euro | 0,75% p.a. |
jeweils für das gesamte Guthaben, das keine sonderverzinste Neueinlage ist. Nach dem Ende des Anfangszinssatzes gilt der Grundzinssatz für das Guthaben, sofern es sich nicht um eine sonderverzinste Neueinlage handelt.